STERBEGELD
Sterbegeld
Mit der Sterbegeldabsicherung kann bereits zu Lebzeiten der Nachlass mitgeregelt werden. Neben der reinen Todesfallleistung sind häufig Service-Leistungen bezogen auf den Todesfall enthalten. Sterbegeld dient der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bestattung „ohne Gesundheitsprüfung“ und noch in fortgeschrittenem Alter. Die Regelung der Bestattung und/oder die finanzielle Belastung einer Bestattung erfolgt bereits zu Lebzeiten des Versicherten. Eine gute Alternative zur klassischen Risikolebensversicherung, wenn nur die begrenzten Bestattungskosten abgesichert werden sollen.
Die Bestattungsvorsorge kann als reine Geldleistung vereinbart werden, oder es werden bereits zu Lebzeiten des Versicherten konkrete Vereinbarungen bzgl. der Bestattung getroffen (Bestattungsvorsorge).
Das gesetzliche Sterbegeld wurde Anfang 2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen.
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