Der Versicherungsschutz umfasst Schäden verursacht durch:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
Versicherungsschutz gegen Brand bei Weihnachtsbaumkulturen sowie bei geschlagenen Holzbeständen nach Kalamitäten oder für Holz im Eigentum des Holzkäufers kann gesondert vereinbart werden.
Versichert sind:
- stehende, wachsende Waldbestände (Waldversicherung)
- geschlagene Holzbestände – solange sie am Gewinnungsort im Wald lagern und noch Eigentum des Waldbesitzers sind (Holzschlagversicherung) sowie Waldbestände, deren Verwertung als Weihnachtsbaum, Zierpflanze oder Schmuckreisig vorgesehen ist