Warum wird eine Vereins-Haftpflichtversicherung benötigt?
Der eingetragene Verein ist eine juristische Person, dessen Organe für Schäden in Ausführung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit haften. Darüber hinaus hat der Verein auch für schuldhaftes Verhalten seiner Mitglieder einzustehen, wenn dieses Verschulden im Rahmen der vereinsmäßigen Betätigung begangen wurde.
Was ist versichert?
Die Vereins-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, insbesondere aus den gewöhnlichen, satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten). Des Weiteren genießt der Verein Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszwecken dienen (z.B. Sport- oder Spielplätze). Im Ausland vorkommende Versicherungsfälle sowie inländische Versicherungsfälle, die im Ausland geltend gemacht werden, werden über die Vereins-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass über eine traditionelle Vereinstätigkeit hinaus, wie bei z.B. Schützen- oder Sportvereinen, Vereine oftmals auch als Träger in anderen Bereichen fungieren. Beispielhaft seien hier etwa die Durchführung von Weiterbildungsseminaren oder aber die Tätigkeit im Bereich der Alten- und Krankenpflege genannt. In solchen Fällen muss geprüft werden, ob nicht etwa der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung angeraten ist.