RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzudecken. Kommt es also im privaten Leben, im Beruf oder im Straßenverkehr zu einem Streitfall, der sich nicht gütlich klären lässt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten wie z.B. Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare und anfallende Gerichtskosten.

Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung?

  • Privatrechtsschutz
    Jeder. Mitversichert sind Kinder im Vertrag der Eltern während der Schulzeit, der Berufsausbildung und des Studiums. Die Mitversicherung endet mit der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder mit Heirat.
  • Berufsrechtsschutz
    Jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und Beamte.
  • Verkehrsrechtsschutz
    Jeder, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
    Jeder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. Jeder Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen, Häusern und Grundstücken für nachbarrechtliche Streitigkeiten und Anliegerabgaben.

Wozu benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Ob Unfall, Kündigung oder Ärger mit den Nachbarn – häufig können Streitfälle nur vor Gericht geklärt werden. Doch sind Recht haben und Recht bekommen oft Zweierlei. Hier zahlt sich eine Rechtsschutzversicherung aus. Nur so lässt sich das eigene Recht ohne finanzielle Risiken durchsetzen.

  • Privatrechtsschutz
    Der Privatrechtsschutz bietet eine Absicherung für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens. Abgesichert sind z.B. Streitigkeiten mit Telefonanbietern (Vertragsrechtsschutz), mit dem Finanzamt (Steuerrechtsschutz) oder mit dem Renten- oder Krankenversicherungsträger (Sozialgerichtsrechtsschutz).
  • Berufsrechtsschutz
    Abgesichert sind hier u.a. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Dienstherren, beispielsweise bei einer unberechtigten Kündigung oder bei Nichtzahlung von Gehältern.
  • Verkehrsrechtsschutz
    Versichert sind alle Streitigkeiten die aus dem Lebensbereich Straßenverkehr entstehen. So haben Sie Versicherungsschutz bei schlechten Werkstattleistungen (Vertragsrechtsschutz) und bei der Abwicklung von Leasing- und Finanzierungsverträgen. Weiterhin hilft der Rechtsschutz im Falle eines Unfalls die Ansprüche gegen den Verursacher durchzusetzen (Schadenersatzrechtsschutz).
  • Haus- und Grundstücksrechtsschutz
    Erhält der Mieter einer Wohnung eine zu hohe Nebenkostenabrechnung (Mietrechtsschutz), hilft die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung der Ansprüche. Als Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie kann man mit dem Nachbarn in Streit geraten. Die Gründe dafür können z.B. sein, dass er eine Garage zu nah an die Grundstücksgrenze baut oder Bäume und Sträucher nicht schneidet, die dann in das eigene Grundstück hineinwachsen. Sollte der Streit eskalieren trägt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.

Worauf ist bei der Auswahl zu achten?

Obwohl sich die Rechtsschutzversicherungsprodukte in vielen Bereichen ähneln, gibt es doch einige Punkte, auf die man bei der Absicherung achten sollte:

  • Für Personen die in ihrem Berufsleben für andere verantwortlich sind (Lehrer/innen, Krankenpfleger/ innen usw.), sollte der Spezial-Strafrechtsschutz abgesichert sein.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sollte mitversichert sein.
  • Alle Rechtsschutzversicherer bieten Kombinationspolicen für die Dinge des täglichen Lebens. Diese versichern in einem Vertrag den Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz für eigene, selbstgenutzte Immobilien. Eine solche Police ist deutlich günstiger als der separate Abschluss dieser vier Leistungsbereiche. Auch Selbstständige können im privaten Bereich diese Kombination abschließen. Oft gibt es jedoch die Möglichkeit, die privaten Bereiche über das Gewerbeprodukt abzuschließen.

Wichtige Ausschlüsse:
Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Rechtsangelegenheiten, die mit Folgendem im ursächlichen Zusammenhang stehen:

  • Eigene Baumaßnahmen und deren Finanzierung
  • Familien- und Erbrecht (im Erbrecht ist meist nur eine Beratung mitversichert.
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Haftpflicht)

Wie viel Sie absichern sollten:
Die abgesicherte Versicherungssumme sollte zwischen 500.000 Euro und einer unbegrenzten Summe liegen.

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