Maschinen sind für Produktionsunternehmen in der Regel eine große Investition. Ohne Maschinen kann ein derartiger Betrieb nicht produzieren und damit seine Kunden nicht beliefern. Maschinen sind nicht nur wertvoll, sondern auch empfindlich. Bei der Maschinenversicherung wird grundsätzlich zwischen stationären und mobilen Maschinen unterteilt:
Stationäre Maschinen sind durch mögliche Bedienungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- Sicherheitseinrichtungen, Konstruktionsfehler oder weitere Gefahren ständigen Risiken ausgesetzt. Vor den daraus resultierenden finanziellen Schäden schützt die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen.
Auch mobile Anlagen und Geräte sind diversen Gefahren ausgesetzt. Schäden entstehen z.B. beim Verladen oder bei der Montage der Geräte. Häufig stehen Baumaschinen ungeschützt auf Baustellen und sind somit zusätzlich den Naturgewalten ausgesetzt. Davor schützt die Maschinenversicherung für mobile Anlagen und Geräte.
Mobile Maschinenversicherung
Da für fahrbare und transportable Geräte infolge ihrer spezifischen Einsatzmöglichkeiten besondere und zusätzliche Risiken gelten, wurden für diesen Risikobereich das Bedingungswerk der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) geschaffen. Es gilt für Baugeräte und sonstige Sachen, beispielsweise für
Abgesichert sind Schäden durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt, insbesondere durch:
Deckungsvarianten
Die Komplettdeckung umfasst alle Gefahren des täglichen Einsatzes inklusive der inneren Betriebsschäden.
Die Kaskodeckung umfasst viele Gefahren des täglichen Einsatzes mit Ausnahme der inneren Betriebsschäden und des betriebsbedingten Verwendungsrisikos.
Die MTV-Deckung (Maschinen-Teilversicherung) umfasst analog der Kfz-Teilkaskoversicherung die nachfolgend genannten Gefahren:
• Brand, Blitzschlag, Explosion
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
• Sturm, Frost, Eisgang
• Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser
• unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde
• Bruchschäden an der Verglasung
• Kurzschluss an der Verkabelung
Stationäre Maschinenversicherung
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für stationäre Maschinengegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch:
Versichert werden können sämtliche stationären Maschinen und maschinellen Anlagen, wie z.B. Werkzeugmaschinen (Dreh, Fräs- und Bohrmaschinen), Strömungsmaschinen (Dampfturbinen, Kreiselpumpen), Druckmaschinen (Tiegel, Rotations- und Offsetmaschinen), Holzbearbeitungsmaschinen (Gatter, Pressen) und sonstige technische Anlagen.
Im Teilschadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten, wie z.B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten ersetzt. Im Totalschadenfall wird der Zeitwert abzgl. Rest- bzw. Schrottwert ersetzt.