Die Luftfahrt-Versicherung bietet ein umfassendes Schutzkonzept, das alle für ein Luftfahrzeug abzuschließende Versicherungen in einer Police zusammenfasst. Durch eine gebündelte Risikodeckung gewährt sie Versicherungsschutz für das Luftfahrzeug, für den Halter, den Piloten, die Besatzungsmitglieder und die Fluggäste.
Die Bündelung beinhaltet folgende Sparten:
Es ist z.B. nicht erforderlich, alle vier in der Police zusammengefassten Versicherungen zur gleichen Zeit abzuschließen.
Wofür besteht Schutz?
Luftfahrt-Halter-Haftpflicht
Gemäß § 43 Luftverkehrsgesetz haftet der Halter eines Luftfahrzeuges für einen – auch unverschuldet – außerhalb des Luftfahrzeuges entstandenen Personen- und Sachschaden ohne Rücksicht auf die Rechtswidrigkeit ihrer Schadenzufügung und unter Einschluss von Schadenfällen, die infolge höherer Gewalt eintreten.
Gemäß § 44 Luftverkehrsgesetz ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn Passagiere an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- und Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt werden.
Luftfahrt-Kasko-Versicherung
Im Rahmen der Luftfahrzeug-Kasko-Versicherung werden Schäden durch den Verlust oder die Beschädigung des Luftfahrzeuges am Boden, auf dem Wasser sowie während des Transportes ersetzt.
Sitzplatz-Unfall-Versicherung
Der Versicherungsschutz der Sitzplatz-Unfall-Versicherung und der obligatorischen Passagier-Unfall-Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, von denen die Insassen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs betroffen werden. Der Versicherungsschutz dauert vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeuges unter Einschluss von Unfällen während des Ein- und Aussteigens. Die Unfall-Versicherung kann für alle Insassen eines Luftfahrzeuges (Besatzung und Fluggäste) abgeschlossen werden; sie wird in der Regel für den Todesfall und den Invaliditätsfall beantragt.