KFZ-VERSICHERUNG

KFZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung setzt wie folgt zusammen

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teil-/Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassenunfall
  • Fahrerschutz

Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient zur finanziellen Absicherung gegenüber geschädigten Dritten im Straßenverkehr. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abzuschließen.

Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers. Sie bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. In der Kfz-Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung bietet im allgemeinen Schutz vor:

  • Brand oder Explosion.
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.
  • unmittelbare Einwirkung Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
  • Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdschutzgesetz.
  • Glasbruchschäden.
  • Kurzschlussschäden.
  • Marderbiss ohne Folgeschäden.

Da es sich bei der o. g. Teilkaskodeckung um den allgemeinen/Basisschutz handelt, bietet jedes Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an. Somit bietet sich für den Versicherungsnehmer an, den Deckungsschutz seinen Wünschen entsprechend zu modifizieren.

Die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzung zur Teilkaskoversicherung und beinhaltet folgenden Versicherungsschutz

  • Schäden durch Vandalismus oder der mutwilligen Beschädigung Dritter am Fahrzeug des Versicherungsnehmers.
  • Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall.

Auch in der Vollkaskoversicherung bieten die Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an.

Für die Teil- und Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung wählen. Die gängigen Selbstbeteiligungen sind z. B. VK 300 € SB + TK 150 € SB, VK 300 € SB + TK 0 € SB, VK 500 € SB + 150 € SB etc. Diese können je nach Versicherungsunternehmen variieren.

Schutzbrief-Leistung:
Bei Einschluss eines Schutzbriefes über den Versicherer, erhält der Versicherungsnehmer Hilfe im Fall einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder teilweise für sich selbst (Personenhilfe).

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeugs am Unfall-/Pannenort
  • Abschleppen: Transport in die nächste Werkstatt
  • Fahrzeugbergung
  • Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum Fahrzeug
  • Mietwagen, Bahn, Flug
  • Fahrzeug-Rücktransport (meist nur aus dem Ausland)
  • Ersatzteil-Versand (meist nur aus dem Ausland)
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers
  • Fahrzeugunterstellung
  • Übernachtungskosten
  • Nutzungsausfall
  • etc.

Insassenunfallversicherung
Anders als bei einer allgemeinen Unfallversicherung, haben die versicherten Personen Versicherungsschutz nur für erlittene Unfälle durch rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs.
Die Insassenunfallversicherung wird hauptsächlich als Pauschalsystem angeboten, auch nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.
Aufgrund der Neuregelung im Rahmen des VVG haben die Insassen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus generell Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund erachten die Experten diese Art des Versicherungsschutzes als überflüssig.

Fahrerschutzversicherung
Die Fahrerschutzversicherung bietet den Versicherungsschutz bei der Entschädigung durch selbst- oder mitverschuldeten Unfälle für die berechtigten Fahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung (auch Versicherungsnehmer).
Übernahme der Kosten wie:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
  • etc.

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