Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?
Ein Jäger, der nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen will, ist nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Welche Risiken können versichert werden?
Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen (inklusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist in der Regel die Hundehaftpflichtversicherung für einen oder mehrere Jagdgebrauchshunde des Jägers.