Überall dort, wo die vorhandenen Gewässer von sehr vielen Bootssportlern oder Badenden benutzt werden oder wo Wassersport und Berufsschifffahrt zusammentreffen, ist die Gefahr, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen sehr groß. Haftpflichtansprüche, die durch eigene Motorboote, Segelboote oder Windsurfbretter verursacht werden, sind aber im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Diese Deckungslücke schließt die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Die Wassersportfahrzeuge aller Art zum sportlichen und Vergnügungszweck, Maschinenanlagen, technische Ausrüstung, Zubehör, Inventar, Beiboote etc. können über die Sportboot-Kasko-Versicherung abgesichert werden.
Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Besondere Hinweise
Viele Urlauber nehmen ihr Boot mit ins Ausland. Auch hier gilt der Versicherungsschutz, denn die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. In manchen Ländern besteht für das Halten und Führen von Sportbooten eine Versicherungspflicht (z.B. Italien, Schweiz). Falls Sie Ihr Boot dort benutzen, brauchen Sie die blaue Versicherungskarte.
Warum eine Sportboot-Kasko-Versicherung?
Seine Freizeit auf individuelle Art und Weise zu gestalten, bedeutet ein Stück Lebensqualität. Wenn Sie gern Wassersport betreiben, wissen Sie den Wert ungetrübter Freizeitlaune zu schätzen. Damit Sie vor bösen Überraschungen sicher sind: Sportboot-Kasko-Versicherung.
Was wird versichert?
Wassersportfahrzeuge aller Art, soweit sie sportlichen und Vergnügungszwecken dienen, Maschinenanlagen, technische Ausrüstung, Zubehör, Inventar, Beiboote, persönliche Effekten.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Es gilt der Grundsatz der Allgefahrendeckung mit partiellen, risikokonformen Modifizierungen, z.B. bei Transporten oder für Maschinenanlagen. Individuelle Zusatzvereinbarungen sind möglich.
Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
Z.B. Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aufruhr, Kernenergie, Beschlagnahme Schäden durch Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, Abnutzung, Schäden, die durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs zu anderen als zu sportlichen oder Vergnügungszwecken entstehen.
Wo sind die Gegenstände versichert?
Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas auf allen Flüssen und Binnengewässern, während des Aufenthaltes außerhalb des Wassers, des Anlandholens und Zuwasserlassens sowie der Land- und Flusstransporte. Zusatzvereinbarungen sind möglich. Für Motor- und Segelboote zusätzlich: Nord- und Ostseefahrten; Mittelmeerfahrten bis zu maximal 6 Wochen im Jahr.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Neue Boote können samt Ausrüstung zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis) versichert werden. Ältere Boote sind zum Zeitwert versichert, d.h. sie werden im Schadenfall in die Lage versetzt, neue Sachen gleicher Art anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sachen entsprechenden Betrages.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Sie sollte dem Zeitwert des Bootes und der Ausrüstung entsprechen.
Welche Bedingungen gelten?
Rechtlich verbindlich sind die Allgemeinen Bedingungen für die Kasko-Versicherung von Wassersportfahrzeugen (AVB Sportboot-Kasko) sowie mit Ihnen getroffene individuelle Vereinbarungen.