Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet folgenden Schutz:
Verletzt der Bauherr und/oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.
Über die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist das Bauherrenrisiko in der Regel im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten, jedoch in beschränkter Höhe.
Bei Überschreiten der hierüber versicherten Bausumme ist es erforderlich, eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Es bestehen beispielsweise folgende Versicherungspflichten:
Welche möglichen Risiken sind versicherbar?